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Gebrauchtwagengarantie und Gewährleistung

Gebrauchtwagengarantie und Gewährleistung: der Unterschied

Garantie und gesetzliche Mängelrechte werden beim Fahrzeugkauf häufig verwechselt. Für Käufer ist die Unterscheidung wichtig, weil Voraussetzungen, Umfang und mögliche Kosten sehr unterschiedlich sein können.

Gesetzliche Mängelrechte

Die gesetzliche Haftung des Verkäufers knüpft grundsätzlich daran an, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Welche Regeln konkret gelten, hängt unter anderem davon ab, ob Sie von einem Unternehmen oder privat kaufen. Vertragliche Formulierungen sollten deshalb vor der Unterschrift genau gelesen werden.

Freiwillige Garantie

Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Zusage. Ihr Umfang ergibt sich aus den Garantiebedingungen. Häufig sind nur bestimmte Bauteile eingeschlossen; außerdem können Selbstbeteiligungen, Laufleistungsstaffeln oder Wartungsvorgaben gelten.

Vor dem Kauf prüfen

  • Wer ist Garantiegeber – Händler, Hersteller oder Versicherung?
  • Welche Baugruppen sind tatsächlich umfasst?
  • Gibt es Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen oder Höchstbeträge?
  • Welche Wartungs- und Meldepflichten gelten?
  • Was steht unabhängig davon im Kaufvertrag?

Eine Garantie kann sinnvoll sein, ersetzt aber keine gründliche Fahrzeugprüfung. Bei rechtlichen Zweifelsfragen sollte eine fachkundige Rechtsberatung hinzugezogen werden.

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